Verfassungstreue
Der Schutz der demokratischen Grundordnung ist das oberste Prinzip und verpflichtet alle Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung. Verfassungstreue hat Vorrang vor dem Neutralitätsgebot.
Neutralitätsgebot
Das parteipolitische Neutralitätsgebot soll eine gerechte Amtsführung sicherstellen – unabhängig von politischen Einflüssen. Es bedeutet nicht, dass man sich nicht gegen Rechtsextremismus und andere verfassungsfeindliche Tendenzen offen stellen und sprechen darf!
Grundrecht und Dienstpflichten
Für die Amtsausübung, den innerdienstlichen Bereich und den privaten Bereich gelten unterschiedliche Regeln. Eine klare Abgrenzung ist entscheidend, um Pflichten und Rechte aller Beschäftigten rechtssicher wahrzunehmen. Zwischen Grundrechten und Dienstverhältnis kann ein Spannungsverhältnis bestehen. Beamt*innen sind Grundrechtsträger*innen, aber können sich während der Amtsführung nicht uneingeschränkt auf diese berufen (z.B. Art. 5 GG Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot sowie parteipolitische Neutralität).
Parteipolitische Arbeit im Amt ist verboten
Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen ihre Entscheidungen am Sachlichkeitsgebot und Willkürverbot ausrichten. Sie erfüllen ihre Aufgaben unparteiisch, bekennen sich aber zu den Verfassungswerten und treten aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.
Mäßigungsgebot
Beamt*innen und Beschäftigte müssen sich bei politischen Äußerungen in Zurückhaltung üben, um das Vertrauen in eine unparteiische Verwaltung zu wahren. Das Gebot ergibt sich aus dem besonderen Treueverhältnis bei Beamt*innen, betrifft aber auch alle anderen Beschäftigten.
Remonstrationspflicht
Beamt*innen sind verpflichtet, rechtliche Bedenken gegen Weisungen unverzüglich ihren Vorgesetzten mitzuteilen. Für Tarifbeschäftigte gelten arbeitsrechtliche Schutzmechanismen, die ähnliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Hinweisgeberschutz
Schutzmechanismen für Hinweisgeber*innen sind gesetzlich verankert. Meldungen von Verstößen gegen Gesetze und grundlegende demokratische Prinzipien sind für alle Beschäftigten rechtlich abgesichert.