Klima- und Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung

Mehr­weg­kon­zep­te Düsseldorf

Das Problem

Von Ein­weg­ge­schirr über­quel­len­de Mülleimer und gelittertes Ein­weg­ge­schirr belasten die Umwelt. Wenn man nun die letzte Ab­fall­ana­ly­se Düsseldorfs betrachtet und sieht, dass Take-away-Ver­pa­ckun­gen bis zu 40% des Volumens der öf­fent­li­chen Mülleimer befüllen, ergibt sich eindeutig, dass Maßnahmen zur Reduzierung dieser Müllart nicht nur un­mit­tel­ba­ren Um­welt­schutz darstellen, sondern direkt im Interesse der BürgerInnen liegen. Eine rigorose Vermeidung von Ein­weg­ge­schirr auf Groß­ver­an­stal­tun­gen ist dem­entspre­chend im Interesse der Umwelt und der Bürger. Stadt­recht­lich ist eine solche Maßnahme in der Ab­fall­ent­sor­gungs­sat­zung auch schon im „Mehr­weg­ge­bot“ umgesetzt worden. Die Politik fordert basierend auf den Umfragen und dem Um­welt­schutz­nut­zen kon­se­quen­ter Weise, dass das „Mehr­weg­ge­bot“ der Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf auf allen Ver­an­stal­tun­gen eingehalten wird. Die Umsetzung ist allerdings mit mehreren ver­wal­tungs­tech­ni­schen, rechtlichen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Schwie­rig­kei­ten verbunden.

Wie wurde das Problem gelöst?

Die Lösung bestand aus über 100 bilateralen Gesprächen mit Ver­an­stal­te­rIn­nen zum Mehr­weg­ge­bot, einer Einigung mit den Wirt­schaf­ten­den auf einen schritt­wei­sen Um­set­zungs­pro­zess und der Etablierung einer pri­vat­recht­li­chen Klausel in Miet- und Pacht­ver­trä­gen mit der Stadt. Diese Klausel verlegte die Ver­ant­wor­tung der Umsetzung eines Mehr­weg­kon­zep­tes von den Schau­stel­le­rIn­nen zu den Ver­an­stal­te­rIn­nen, welche in einer wesentlich besseren Position sind, um ein ein­heit­li­ches und damit be­su­cher­freund­li­ches Mehr­weg­kon­zept umzusetzen.

Umsetzungsprozess

2022 begann die Umsetzung des Düs­sel­dor­fer Mehr­weg­ge­bo­tes aus der Ab­fall­ent­sor­gungs­sat­zung der LHD ( §5 Abs. 2 AES) begleitet von der neuen Ver­trags­klau­sel bei fis­ka­li­schen Flächen. Zunächst gab es 2022 ein Teilkonzept bei dem die Schau­stel­ler nur eine Mehr­weg­al­ter­na­ti­ve anbieten mussten aber immer noch parallel Ein­weg­ge­schirr ausgeben durften. 2023 wurde dies dahingehend erweitert, dass nur noch Mehr­weg­be­cher ausgegeben werden durften, wobei die Rheinkirmes 2023 als Vorreiter bereits ein all­um­fas­sen­des Ein­weg­ver­bot aus­ge­spro­chen hatte. Seit 2024 ist es nun Vorgabe vorrangig Mehr­weg­ge­schirr im Essen- und Ge­trän­ke­be­reich einzusetzen und im Sommer 2024 waren dann somit alle Groß­ver­an­stal­tun­gen zu Mehr­weg­ver­an­stal­ten geworden. Ausnahmen gibt es nur bei sogenannten mi­ni­ma­lis­ti­schen Ver­pa­ckun­gen wie Servietten, Per­ga­ment­pa­pier, Wrappern oder Spitztüten.