Mehrwegkonzepte Düsseldorf
Das Problem
Von Einweggeschirr überquellende Mülleimer und gelittertes Einweggeschirr belasten die Umwelt. Wenn man nun die letzte Abfallanalyse Düsseldorfs betrachtet und sieht, dass Take-away-Verpackungen bis zu 40% des Volumens der öffentlichen Mülleimer befüllen, ergibt sich eindeutig, dass Maßnahmen zur Reduzierung dieser Müllart nicht nur unmittelbaren Umweltschutz darstellen, sondern direkt im Interesse der BürgerInnen liegen. Eine rigorose Vermeidung von Einweggeschirr auf Großveranstaltungen ist dementsprechend im Interesse der Umwelt und der Bürger. Stadtrechtlich ist eine solche Maßnahme in der Abfallentsorgungssatzung auch schon im „Mehrweggebot“ umgesetzt worden. Die Politik fordert basierend auf den Umfragen und dem Umweltschutznutzen konsequenter Weise, dass das „Mehrweggebot“ der Landeshauptstadt Düsseldorf auf allen Veranstaltungen eingehalten wird. Die Umsetzung ist allerdings mit mehreren verwaltungstechnischen, rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten verbunden.
Wie wurde das Problem gelöst?
Die Lösung bestand aus über 100 bilateralen Gesprächen mit VeranstalterInnen zum Mehrweggebot, einer Einigung mit den Wirtschaftenden auf einen schrittweisen Umsetzungsprozess und der Etablierung einer privatrechtlichen Klausel in Miet- und Pachtverträgen mit der Stadt. Diese Klausel verlegte die Verantwortung der Umsetzung eines Mehrwegkonzeptes von den SchaustellerInnen zu den VeranstalterInnen, welche in einer wesentlich besseren Position sind, um ein einheitliches und damit besucherfreundliches Mehrwegkonzept umzusetzen.
Umsetzungsprozess
2022 begann die Umsetzung des Düsseldorfer Mehrweggebotes aus der Abfallentsorgungssatzung der LHD ( §5 Abs. 2 AES) begleitet von der neuen Vertragsklausel bei fiskalischen Flächen. Zunächst gab es 2022 ein Teilkonzept bei dem die Schausteller nur eine Mehrwegalternative anbieten mussten aber immer noch parallel Einweggeschirr ausgeben durften. 2023 wurde dies dahingehend erweitert, dass nur noch Mehrwegbecher ausgegeben werden durften, wobei die Rheinkirmes 2023 als Vorreiter bereits ein allumfassendes Einwegverbot ausgesprochen hatte. Seit 2024 ist es nun Vorgabe vorrangig Mehrweggeschirr im Essen- und Getränkebereich einzusetzen und im Sommer 2024 waren dann somit alle Großveranstaltungen zu Mehrwegveranstalten geworden. Ausnahmen gibt es nur bei sogenannten minimalistischen Verpackungen wie Servietten, Pergamentpapier, Wrappern oder Spitztüten.