Gutes Ankommen und gesellschaftliche Teilhabe

Mo­dell­pro­jekt »Perspektive Bleiberecht Dresden«

Das Problem

In Dresden leben und arbeiten viele gut integrierte ge­flüch­te­ten Menschen, deren Auf­ent­halts­sta­tus aber noch unsicher ist. Die Aus­län­der­be­hör­de der Lan­des­haupt­stadt ist mit Per­so­nal­man­gel, viele un­ter­schied­li­che Gruppen von Migrant*innen sowie einer komplexen Ge­set­zes­la­ge kon­fron­tiert. Der Sächsische Flücht­lings­rat e.V. unterstützt Geflüchtete in Sachsen seit über 30 Jahren. Geflüchtete Menschen sind angesichts ihrer langen unsicheren Auf­ent­halts­la­ge oft verzweifelt. Um so wichtiger ist es, die bestehenden Strukturen zu stärken und mit in­sti­tu­tio­nen­über­grei­fen­den Ko­ope­ra­tio­nen Geflüchtete bestmöglich zu un­ter­stüt­zen.

Wie wurde das Problem gelöst?

Am 1. März 2024 hat das Mo­dell­pro­jekt „Perspektive Bleiberecht Dresden“ seine Arbeit aufgenommen. Das Projekt richtet sich an Menschen, die schon lange mit einer Duldung leben und in absehbarer Zeit die Vor­aus­set­zun­gen für eine der geltenden Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen erfüllen können. Ziel ist es, Lang­zeit­ge­dul­de­te bei dem Weg in einen gesicherten Aufenthalt zu un­ter­stüt­zen und die Er­tei­lungs­quo­te von Auf­ent­halts­er­laub­nis­sen zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind eine verstärkte Kooperation und regelmäßige Aus­tausch­tref­fen zwischen der Be­ra­tungs­stel­le und der Aus­län­der­be­hör­de Dresden vereinbart. Durch ein eng ab­ge­stimm­tes auf­ent­halts­recht­li­ches Be­ra­tungs­an­ge­bot baut das Projekt eine ver­läss­li­che Brücke zwischen Ge­flüch­te­ten und der Aus­län­der­be­hör­de. Damit kann zugleich das Auf­ent­halts­sta­tus von in Dresden lebender Geflüchtete vermehrt sta­bi­li­siert, die Verwaltung entlastet, und Arbeits- und Fachkräfte für den örtlichen Ar­beits­markt gesichert werden.

Umsetzungsprozess

Am Anfang der Pro­jekt­ar­beit stand die Vernetzung und Öf­fent­lich­keits­ar­beit. Es folgten gemeinsame Pro­jekt­vor­stel­lun­gen. In einem Auf­takt­tref­fen haben wir gemeinsam geplant und uns näher ken­nen­ge­lernt. In einem weiteren Ar­beits­tref­fen wurden einzelne Fälle und bestimmte Fachfragen diskutiert. Schnell vermehrten sich die Be­ra­tungs­an­fra­gen an das Projekt und die haupt­säch­li­che Pro­jekt­ar­beit mit einzelnen Ge­flüch­te­ten, ihren Familien, Un­ter­stüt­zer*innen begann.

Die Zu­sam­men­ar­beit mit der Aus­län­der­be­hör­de, der Austausch zu bestimmten Fachthemen und die Besprechung einzelner Fall­kon­stel­la­tio­nen haben dazu geführt, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Behörde insgesamt schneller und effektiver geworden ist. Die direkte Er­reich­bar­keit von einzelnen Sach­ge­biets­lei­ter*innen und der Be­hör­den­lei­ter*in erleichtert den Be­ra­tungs­all­tag und die kon­struk­ti­ve Lösung von anfallenden Problemen.