Klima- und Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung

Ver­pa­ckungs­steu­er Tübingen

Das Problem

Der Müll aus Ein­weg­ver­pa­ckun­gen für Speisen und Getränke hat sich vor allem seit der Jahr­tau­send­wen­de deutlich erhöht. Dies bedeutet steigende Kosten für die öffentliche Müll­ent­sor­gung, über­quel­len­de Mülleimer und Schäden für Tiere und Pflanzen.
Die Entsorgung von Ein­weg­ver­pa­ckun­gen aus der Gastronomie (coffe-to-go, Dönerboxen, Piz­za­kar­tons, etc) in öf­fent­li­chen Mülleimern ist im Kern eine verdeckte Sub­ven­tio­nie­rung von Ge­schäfts­mo­del­len, die Müll produzieren und diesen dann auf Kosten der All­ge­mein­heit über die öffentliche Müll­ent­sor­gung beseitigen.

Wie wurde das Problem gelöst?

In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Ver­pa­ckungs­steu­er. Zahlen müssen sie die Ver­kaufs­stel­len von Ein­weg­ver­pa­ckun­gen, -geschirr und -besteck, wenn sie darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Der Steu­er­be­trag beträgt:

– 0,50 Euro (netto) für Ein­weg­ver­pa­ckun­gen wie zum Beispiel Kaf­fee­be­cher
– 0,50 Euro (netto) für Ein­weg­ge­schirr wie zum Beispiel Pom­mes­scha­len
– 0,20 Euro (netto) für Ein­weg­be­steck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel.

Auf Speisen und Getränke in Mehrweg fällt die Steuer nicht an. So wird ein Anreiz geschaffen, Mehrweg zu nutzen. Im Vorfeld und parallel zur Einführung gab es ein För­der­pro­gramm für Mehr­weg­ge­schirr, mit dem 110 Be­triebs­stät­ten von Tübinger Gas­tro­be­trie­ben bei der Einführung von Mehrweg unterstützt wurden.

Aus heutiger Sicht hat sich die Ver­pa­ckungs­steu­er bewährt: Mehr­weg­ge­schirr ist im Stadtbild all­ge­gen­wär­tig und das Ab­fall­auf­kom­men ist sicht- & spürbar kleiner.

Umsetzungsprozess

Der Tübinger Gemeinderat beauftragte Ende 2018 die Verwaltung damit, einen Vorschlag für eine kommunale Ver­pa­ckungs­steu­er zu erarbeiten. Am 30. Januar 2020 beschloss der Tübinger Gemeinderat dann die vorgelegte Satzung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Start sechs Monate später auf den 1. Januar 2022 verschoben.
Im Mai 2020 startete ein För­der­pro­gramm, das die Gastronomie in Tübingen bei der Umstellung auf Mehr­weg­ge­schirr un­ter­stütz­te. Betriebe konnten hierbei 500€ für Mehr­weg­ge­schirr und bis zu 1.000 € für eine Spül­ma­schi­ne erhalten.
Der Klage der lokalen McDonalds-Fran­chise­neh­me­rin wurde erst­in­stanz­lich (VGH-BaWü) statt­ge­ge­ben. Das BVG entschied die Revision zugunsten der Stadt Tübingen. Die an­schlie­ßen­de Ver­fas­sungs­be­schwer­de wurde im Januar 2025 vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu­rück­ge­wie­sen. Damit ist endgültig klar: kommunale Ver­pa­ckungs­steu­ern sind zulässig.
Konstanz hat zum 1.1.2025 eine eigene Ver­pa­ckungs­steu­er eingeführt.