Verpackungssteuer Tübingen
Das Problem
Der Müll aus Einwegverpackungen für Speisen und Getränke hat sich vor allem seit der Jahrtausendwende deutlich erhöht. Dies bedeutet steigende Kosten für die öffentliche Müllentsorgung, überquellende Mülleimer und Schäden für Tiere und Pflanzen.
Die Entsorgung von Einwegverpackungen aus der Gastronomie (coffe-to-go, Dönerboxen, Pizzakartons, etc) in öffentlichen Mülleimern ist im Kern eine verdeckte Subventionierung von Geschäftsmodellen, die Müll produzieren und diesen dann auf Kosten der Allgemeinheit über die öffentliche Müllentsorgung beseitigen.
Wie wurde das Problem gelöst?
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, wenn sie darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Der Steuerbetrag beträgt:
– 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher
– 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen
– 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel.
Auf Speisen und Getränke in Mehrweg fällt die Steuer nicht an. So wird ein Anreiz geschaffen, Mehrweg zu nutzen. Im Vorfeld und parallel zur Einführung gab es ein Förderprogramm für Mehrweggeschirr, mit dem 110 Betriebsstätten von Tübinger Gastrobetrieben bei der Einführung von Mehrweg unterstützt wurden.
Aus heutiger Sicht hat sich die Verpackungssteuer bewährt: Mehrweggeschirr ist im Stadtbild allgegenwärtig und das Abfallaufkommen ist sicht- & spürbar kleiner.
Umsetzungsprozess
Der Tübinger Gemeinderat beauftragte Ende 2018 die Verwaltung damit, einen Vorschlag für eine kommunale Verpackungssteuer zu erarbeiten. Am 30. Januar 2020 beschloss der Tübinger Gemeinderat dann die vorgelegte Satzung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Start sechs Monate später auf den 1. Januar 2022 verschoben.
Im Mai 2020 startete ein Förderprogramm, das die Gastronomie in Tübingen bei der Umstellung auf Mehrweggeschirr unterstützte. Betriebe konnten hierbei 500€ für Mehrweggeschirr und bis zu 1.000 € für eine Spülmaschine erhalten.
Der Klage der lokalen McDonalds-Franchisenehmerin wurde erstinstanzlich (VGH-BaWü) stattgegeben. Das BVG entschied die Revision zugunsten der Stadt Tübingen. Die anschließende Verfassungsbeschwerde wurde im Januar 2025 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Damit ist endgültig klar: kommunale Verpackungssteuern sind zulässig.
Konstanz hat zum 1.1.2025 eine eigene Verpackungssteuer eingeführt.