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Ko-Pionier-Preis:
Besser nachnutzen.

In vielen Verwaltungen Deutschlands läuft es dank überzeugender Lösungen gut. Das zeigt: Das Rad muss nicht immer neu erfunden werden. Menschen und Verwaltungen, die gute Lösungen von anderen kopieren und an ihre Bedingungen anpassen, sind mindestens genauso entscheidend für funktionierende Abläufe wie die Erfinder:innen. Der Ko-Pionier-Preis zeichnet Menschen und Verwaltungen aus, die besser nachnutzen, statt alles neu zu machen.

Die erste Runde

Mit Bewährt vor Ort gibt es bereits ein Siegel für Verwaltungsinnovationen. Die Einreichungen und Auszeichnungen haben bewiesen: Deutschlands Verwaltungspraxis ist erfinderisch und vielfältig. Der Ko-Pionier-Preis geht nun einen Schritt weiter und honoriert die Nachnutzungen innovativer Lösungen durch Verwaltungseinheiten. Denn auch gute Nachnutzungen ebnen einer Transformation zu einem modernen Staat den Weg.

Vergeben wird der Ko-Pionier-Preis durch eine Jury aus Verwaltungspraktiker:innen an Menschen aus Verwaltungen, die Lösungen anderer Verwaltungen übernommen haben und aufzeigen, wie diese bei ihnen Anwendung finden. Wir stärken damit die Nachnutzung von Ideen und würdigen die große Kraftanstrengung der Ko-Pionier:innen bei der Adaption bereits bestehender Ideen an die eigene Verwaltungswirklichkeit.

Der Ko-Pionier-Preis wird 2025 erstmalig im Rahmen der Veranstaltung Digitaler Staat vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 14.02.2025.

Kategorien

1.

Bürokratieentlastung in der Verwaltung

Diese Kategorie würdigt Verwaltungen, die durch die Nachnutzung und Implementierung bewährter Prozesse aus anderen Verwaltungen ihre eigenen Abläufe wesentlich verschlankt, verbessert oder komplett neu gestaltet haben. Ziel ist es, die Effizienz und Effektivität der Verwaltung zu steigern und bürokratische Hürden abzubauen. Verwaltungen, die durch die erfolgreiche Adaption und Anwendung innovativer Ansätze und pragmatischer Lösungen überzeugen, stehen hier im Fokus.

2.

Digitalisierung der Verwaltung

In dieser Kategorie werden Verwaltungen ausgezeichnet, die durch die Nachnutzung und Implementierung digitaler Prozesse aus anderen Verwaltungen ihre eigenen Abläufe erfolgreich digital abgebildet haben. Der Schwerpunkt liegt auf der Einführung und Nutzung bereits erprobter digitaler Technologien bzw. Prozesse, um die Verwaltung moderner, zugänglicher und benutzerfreundlicher zu gestalten. Verwaltungen, die durch die digitale Transformation einen spürbaren Mehrwert für Bürger:innen und Mitarbeiter:innen schaffen, sind hier besonders gefragt.

3.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Diese Kategorie ehrt Verwaltungen, die durch die Nachnutzung und Implementierung besonders innovativer Ansätze aus anderen Verwaltungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Im Mittelpunkt stehen Verwaltungen, die durch die Adaption kreativer und unkonventioneller Lösungen das Miteinander fördern und soziale Brücken bauen. Initiativen, die das Gemeinschaftsgefühl und die Solidarität in der Gesellschaft nachhaltig verbessern, werden hier ausgezeichnet.

4.

Govdigital-Sonderpreis:

Der Govdigital-Sonderpreis wird an die Verwaltungen (jeweils auf Landes- und Kommunalebene) verliehen, die die meisten Nachnutzungen von OZG-Leistungen (Onlinezugangsgesetz) vorweisen können. Diese Kategorie hebt die Bedeutung der Wiederverwendbarkeit und Skalierbarkeit digitaler Verwaltungsleistungen hervor und würdigt diejenigen, die durch ihre Vorreiterrolle und die erfolgreiche Adaption bestehender digitaler Lösungen zur digitalen Transformation beitragen. In dieser Kategorie können Sie sich nicht bewerben, die Zahlen werden aus dem govdigital Marktplatz erhoben und die jeweiligen Verwaltungen durch uns kontaktiert.

5.

Nachnutzung der Herzen – Publikumspreis

Der Publikumspreis »Nachnutzung der Herzen« wird durch eine öffentliche Abstimmung aus einer definierten Gruppe der sich bewerbenden Verwaltungen ermittelt. Diese Kategorie gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Lieblingsverwaltung zu wählen und somit besondere Anerkennung für Verwaltungen auszudrücken, die durch die erfolgreiche Nachnutzung und Implementierung von Projekten aus anderen Verwaltungen besonders beeindruckt haben. Hier zählt die Stimme des Publikums, um die inspirierendste und beliebteste Verwaltung zu küren. Weitere Informationen zur Beteiligung an dieser Kategorie folgen in Kürze.

Kriterien

Für die Chance auf eine Auszeichnung mit dem Ko-Pionier-Preis müssen die Kriterien Skalier­bar­keit, Eignung für den öffentlichen Sektor, Innovations­kraft und Nach­haltigkeit erfüllt sein.

1.

Skalierbarkeit

Die Lösung ist mind. in der bewerbenden Verwaltungseinheiten implementiert und wurde von einer anderen Verwaltungseinheit adaptiert. Dadurch wird aufgezeigt, dass es sich um eine in Verwaltung skalierbare Lösung handelt. Es ist möglich, dass sich Verwaltungen mit der Nachnutzung der gleichen Lösung zusammenschließen und gemeinsam bewerben.

2.

Eignung für den öffentlichen Sektor

Die nachgenutzte Lösung wurde in eine Verwaltungseinheit oder mit einer Partnerorganisation, die Gemeinwohlorientierung in Organisationsform ausgedrückt hat, adaptiert (z. B. in Satzung, gemeinnütziger Verein, gGmbH). Die Lösung ist ursprünglich in einer anderen Verwaltung oder verwaltungsnahen Organisation entstanden und wurde zu wesentlichen Anteilen übernommen

3.

Innovationskraft

Die nachgenutzte Lösung ist ein innovativer Ansatz für eine gesellschaftliche Herausforderung und ist ein konkretes Projekt, Verwaltungspraktiken oder eine Rechtsänderung.

4.

Nachhaltigkeit

Die nachgenutzte Lösung verfolgt einen nachhaltigen Ansatz und trägt dazu bei, mindestens ein Sustainable Development Goal zu erfüllen.

Was Dich erwartet

01

Basisinformationen: Im ersten Schritt brauchen wir Kontaktdaten und Informationen zur Idee oder Lösung, die Ihr aus einer anderen Verwaltung übernommen habt. Das sind Angaben, in welcher Verwaltung die Idee zuerst umgesetzt wurde und wie Ihr diese Lösung bei Euch umgesetzt habt. Gerne könnt ihr auch beschreiben, welche Anpassungen Ihr vornehmen musstet oder wolltet.

02

Jury-Auswahl und Aufbereitung: Sollte Eure Lösung aus Sicht der Jury die Kriterien erfüllen und mit dem Ko-Pionier-Preis ausgezeichnet werden, setzen wir uns mit Euch in Verbindung und tragen alle relevanten Informationen zu Eurer Nachnutzung zusammen. Diese bereiten wir dann für die Preisverleihung und als Praxisbeispiel für die Nachnutzung von innovativen Ideen auf.

03

Auszeichnung und Kommunikation: Bei der Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltung „Digitaler Staats» am 18.03.2025 werden alle Ko-Pionier:innen ausgezeichnet und präsentiert. Außerdem begleiten wir die Auszeichnungen über die Online-Kanäle unserer Partner:innen.

Unsere Partner:innen

Unsere Partner:innen sind sorgfältig ausgewählte verwaltungsnahe Organisationen. 

Wir freuen uns, dass die FITKO (Föderale IT-Kooperation) die Schirmherrschaft für den Ko-Pionier-Preis übernommen hat. Die FITKO unterstützt uns maßgeblich bei der Förderung der digitalen Transformation in der öffentlichen Verwaltung und unterstreicht die Bedeutung der Nachnutzung bewährter Lösungen.

Gemeinsam mit unseren engagierten Partner:innen möchten wir die besten Nachnutzungsprojekte identifizieren und auszeichnen. Diese Zusammenarbeit stärkt unsere Vision einer modernen, effizienten und bürgernahen Verwaltung.

Wir danken der FITKO und all unseren Partner:innen für ihre wertvolle Unterstützung und ihr Vertrauen.

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KGSt logo
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Deutscher Städte- und Gemeindebund logo
Deutscher Landkreistag logo
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Mitglieder der Jury

Die Jury besteht aus Mitgliedern der Partnerorganisationen des Ko-Pionier-Preis. Weitere Informationen folgen.

Ihr habt Fragen zum Ko-Pionier-Preis oder zum Bewerbungsprozess?

Nutze unser Kontaktformular oder schreib uns einfach eine E-Mail: reform@projecttogether.org
Wir freuen uns, von Dir zu hören!

Presseanfragen bitte an Johannes Tödte: jtoedte@projecttogether.org.

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