Es klingt evident, es ist aber nicht selbstverständlich: Staatliches Handeln braucht Ziele. Es braucht Ziele, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Und es braucht Ergebnisse und Wirkungen, die sich messen lassen. Anders gesagt: Es wäre eine neue Form der demokratischen Praxis, die sich am deutlichsten bei der Frage stellt, die ein zentraler Aspekt dieser demokratischen Praxis ist – wie soll das Geld ausgegeben werden?

Haushaltspolitik ist damit Demokratiepolitik. Ein modernes Haushalts- und Rechnungswesen mit einem aussagekräftigen Reporting ist die Grundlage dafür, dass der Staat von den Bürgerinnen und Bürgern als zuverlässiger Dienstleister wahrgenommen werden kann. Damit aber die öffentliche Verwaltung weiterhin funktioniert, braucht Deutschland eine Staats- und Verwaltungsreform, mit der eine wirkungsorientierte Steuerung auf allen staatlichen Ebenen geschaffen wird.

Nur ein Staat, der bei der Ausrichtung seiner Staatstätigkeit auf die zu erzielenden Wirkungen fokussiert, kann Zielkonflikte ausgleichen, sparsam handeln und sich auch korrigieren. Eine zukunftsorientierte Haushaltsführung bedeutet, politische Ziele und staatliche Ressourcen im Haushaltsplan miteinander zu verknüpfen. Dann ist es möglich, dass formulierte Zukunftsmissionen den staatlichen Aufwendungen und Investitionen die notwendige Richtung geben können. Der doppische Produkthaushalt ist dafür ein mächtiges Instrument.

Die haushaltsrechtlichen Instrumente eines wirkungsorientierten Staates wurden zur Jahrtausendwende geschaffen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat davon Gebrauch gemacht und auf einen leistungsbezogenen Produkthaushalt nach den Standards der staatlichen Doppik umgestellt. Heute ist in Hamburg ein effektives und effizientes Planungs- und Steuerungssystem für Parlament, Regierung und Verwaltung etabliert.

Grundlage dafür war die Auffassung des Senats und der Bürgerschaft, dass das System einer input-orientierten, tiefgegliederten und eher zentral hierarchischen Verwaltungssteuerung dazu beiträgt, dass die Verwaltungen immer weniger in der Lage sind, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden bzw. sich veränderten Handlungsbedarfen anzupassen.

Folgende Grundprinzipien haben dazu beigetragen, dass in Hamburg die Verwaltung erfolgreich modernisiert und gesteuert wird:

• Gesamtstädtische Steuerung: Die Zielvorgaben des Senats und das Handeln der Verwaltung werden zu einem einheitlichen Gesamtkonzept zusammengeführt und sollen sich aus einer strategischen Leitlinie kaskadenförmig ableiten. Aus der städtischen Gesamtstrategie werden konkrete Ziele abgeleitet, die im Haushaltsplan hinterlegt werden.

• Nachhaltigkeit: Die Berücksichtigung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Sustainable Development Goals (SDG) befördern die Strategiearbeit und zielorientierte Steuerung. Damit werden Leistungserbringung sowie Führung und Steuerung auf die Gesamtstrategie ausgerichtet.

• Leistungs- und Wirkungsorientierung: Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden mit Produkten, Zielen, Kennzahlen und Kennzahlenwerten im Haushaltsplan verbindlich festgelegt. Dabei sollen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die Wirkungen in den Blick genommen werden.

• Doppisches Rechnungswesen: Mit der Doppik werden die Kosten der jeweiligen Periode abgebildet. Lasten können nicht in die Zukunft verschoben werden, weil Rückstellungen gebildet werden müssen. Nutzungen werden im Wege von Abschreibungen über die Nutzungsdauer verteilt.

• Budgetierung: Ein leistungsbezogener Produkthaushalt beinhaltet die für die Zukunft notwendigen Ziele und Ressourcen. Deckungsfähigkeiten und Übertragbarkeiten geben den Organisationseinheiten einen weiten Managementspielraum und Anreize für eine wirtschaftlichere Mittelverwendung.

• Integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung: Eine integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung ermöglicht den Behörden und Ämtern insbesondere eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung und sorgt für mehr Ergebnisverantwortung und Kostenbewusstsein.

• Führungsleitbild: Die Führungskräfte verstehen es als ihre Aufgabe, Leistungserbringung und Ressourcen aktiv zu steuern. Sie sind reflektierte Vorbilder, sie sind Coaches und Talent-Manager, Vernetzer:innen, Change Manager, Innovator:innen, Strateg:innen, Umsetzer:innen.

• Personalentwicklung: Eine Reform ist nur in dem Maße erfolgreich, in dem ihre Ziele von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur eigenen Angelegenheit gemacht werden. Insbesondere neue Rollenverständnisse und Fähigkeiten sind Ergebnisse kontinuierlicher Personalentwicklung.

• Berichtswesen: Der Grad der Zielerreichung wird im Rahmen eines ergebnisorientierten Controllings überprüft. Quartalsweise wird über den Haushaltsvollzug berichtet. Zudem besteht ein zentrales Beteiligungsberichtswesen. Für jedes Jahr werden ein Einzel- sowie Konzernabschluss aufgestellt. Das sorgt für Kostentransparenz und Kostenbewusstsein.

• Aufgabenkritik: Verwaltungsprozesse und -strukturen werden kontinuierlich modernisiert, um die angestrebten Ziele möglichst effizient und effektiv zu realisieren. Dabei sind Modernisierungsvorhaben keine Konsolidierungsmaßnahmen, sondern dienen dazu, die Verwaltungsleistungen zu verbessern.

 Digitalisierung: Automatisierung und Digitalisierung werden als wesentliche Treiber für die Reformen in der Verwaltung eingesetzt. Zudem wird die Digitalisierung zur Unterstützung der politisch-administrativen Steuerung eingesetzt, indem steuerungsrelevante Informationen digital zusammengeführt werden.

Projekt-Management: Es besteht ein professionelles Projekt-Management mit aktuellen Projektgrundsätzen und -instrumenten. Projekt-Management-Kompetenzen werden laufend ausgebildet und konsequent angewendet.

• Einbindung der parlamentarischen Gremien: Die parlamentarischen Gremien werden bei grundlegenden Modernisierungsvorhaben der Verwaltung eingebunden, insbesondere wenn sie die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen haben. Der Senat bemüht sich bei Modernisierungsvorhaben stets um eine breite Unterstützung.

• Langfristigkeit: Eine umfassende Verwaltungsreform kann nur das Ergebnis eines längerfristig angelegten Entwicklungs- und Umstrukturierungsprozesses sein. Verwaltungsmodernisierung muss auf Dauer angelegt sein.

Klare Ziele schaffen die Grundlage für dezentrale Autonomie und Delegation von Verantwortung. Verwaltungssteuerung sollte von der Erkenntnis geprägt sein, dass die Frage, wie eine Aufgabe optimal erledigt wird, am besten dezentral entschieden wird. Die dezentralen Einheiten verfügen über Wissen, das benötigt wird, um die großen Herausforderungen von Transformationsprozessen meistern zu können.

Entscheidend ist, dass klare Ziele vorhanden sind und möglichst wenige Eingriffe von außen erfolgen. Es sollte nur vorgegeben werden, was erreicht werden soll, und den dezentralen Akteur:innen überlassen bleiben, wie sie die Ziele erreichen. Eigenständig handelnde und zur Verantwortung fähige Menschen in der Verwaltung können flexibel auf neue Anforderungen reagieren, wenn man ihnen die Freiheit dazu gibt.

Dieser Text ist am 30. Januar 2025 in unserem Re:Form-Newsletter versendet worden. Melde Dich jetzt an

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