Vision Staat 2040

Öffentliche Beschaffung neu denken: Warum bessere Gesetze alleine nicht reichen

Dr. Tassilo Schröck, Rechts­an­walt für öf­fent­li­ches Recht und Fachanwalt für Ver­ga­be­recht

Die öffentliche Beschaffung hat stra­te­gi­sche Bedeutung für einen modernen Staat. Sie entscheidet darüber, ob in den Klas­sen­zim­mern Smartboards statt Schie­fer­ta­feln stehen, sich die Bahn aufgrund eines maroden Stellwerks verspätet oder eine bür­ger­freund­li­che App den Be­hör­den­gang erspart. Aktuelle Re­form­vor­ha­ben zur Staats­mo­der­ni­sie­rung erfassen deshalb auch das öffentliche Be­schaf­fungs­we­sen.

Ein Schwerpunkt dieser Mo­der­ni­sie­rungs­be­mü­hun­gen ist das Ver­ga­be­recht. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Re­ge­lungs­dich­te hier kon­ti­nu­ier­lich zugenommen, mit dem Ziel den Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu stärken. Heute schlägt die Ver­ga­be­po­li­tik in Deutschland und Europa eine neue Richtung ein: Das Ver­ga­be­recht soll verschlankt werden, um Verfahren zu be­schleu­ni­gen und Bürokratie abzubauen. Doch die im Ver­ga­be­recht vermuteten Ver­ein­fa­chungs­po­ten­tia­le werden oft überschätzt.

Das bereits am 1. Juli 2026 in Kraft getretene Ver­ga­be­be­schleu­ni­gungs­ge­setz dreht an vielen kleinen Schräubchen im Ma­schi­nen­raum des Ver­ga­be­rechts. Ob dadurch Be­schaf­fungs­pro­zes­se spürbar an Fahrt gewinnen, kann allerdings bezweifelt werden. Zwar regelt das Ver­ga­be­ver­fah­ren von der Auf­trags­be­kannt­ma­chung bis zum Zuschlag. Jedoch nimmt die Klärung der Frage „Was wird beschafft?“ im Vorfeld eines Ver­ga­be­ver­fah­rens meist deutlich mehr Zeit in Anspruch als das Ver­ga­be­ver­fah­ren selbst.  Gerade in der Vor­be­rei­tung der Ver­ga­be­ver­fah­ren liegen deshalb die größten Be­schleu­ni­gungs­po­ten­tia­le.

Einen großen Wurf wagte das Land Nordrhein-Westfalen, das zum Anfang des Jahres das bisherige Ver­ga­be­recht für Kommunen vollständig abschaffte, welches bisher für Aufträge unterhalb der Schwel­len­wer­te der EU-Ver­ga­be­richt­li­ni­en galt. Dadurch dürfen die 396 nordrhein-west­fä­li­schen Städte und Gemeinden zwar selbst bestimmen nach welchen Regeln sie Un­ter­schwel­len­auf­trä­ge vergeben, doch geht damit auch die Stan­dar­di­sie­rung der Ver­ga­be­ver­fah­ren verloren. Unternehmen müssen sich nun je nach Kommune auf un­ter­schied­li­che Ver­ga­be­re­geln einstellen. Der dadurch entstehende Fli­cken­tep­pich erhöht den Aufwand für die Teilnahme an Ver­ga­be­ver­fah­ren.

Wer die öffentliche Beschaffung wirklich mo­der­ni­sie­ren will, muss deshalb über das Ver­ga­be­recht hin­aus­den­ken. Mindestens ebenso wichtige Hebel sind die Pro­fes­sio­na­li­sie­rung, die Di­gi­ta­li­sie­rung und die Zen­tra­li­sie­rung des öf­fent­li­chen Be­schaf­fungs­we­sens. Die Arbeit im öf­fent­li­chen Einkauf ist dazu oft nur eine Durch­gangs­sta­ti­on, viele Be­schäf­tig­te verbleiben dort nicht einmal wenige Jahre. So gehen Erfahrung und Fähigkeiten verloren, die in der Beschaffung dringend benötigt werden. Das liegt auch daran, dass attraktive Kar­rie­re­we­ge im öf­fent­li­chen Be­schaf­fungs­we­sen fehlen. Zudem bleiben viele digitale Potenziale ungenutzt. Zwar ist die elek­tro­ni­sche Vergabe flä­chen­de­ckend eingeführt, doch Me­di­en­brü­che und manuelle Da­ten­ver­ar­bei­tung prägen den Be­schaf­fungs­all­tag.

Be­schaf­fungs­da­ten, wie bei­spiels­wei­se zu Preisen oder Lie­fer­qua­li­tät, werden selten struk­tu­riert und aggregiert erfasst. Für ein stra­te­gi­sches Be­schaf­fungs­ma­nage­ment, das aus vergangenen Verfahren lernt, fehlen also Daten als Grundlage. Außerdem wird in Deutschland zu kleinteilig beschafft. Die öffentliche Beschaffung verteilt sich auf ca. 30.000 öffentliche Auf­trag­ge­ber. Gerade für Stan­dard­pro­duk­te – wie IT, Bü­ro­aus­stat­tung oder Dienst­fahr­zeu­ge – bietet es sich an, den Bedarf zahlreicher öf­fent­li­cher Auf­trag­ge­ber in einem gemeinsamen Ver­ga­be­ver­fah­ren einzukaufen.

Wenn öffentliche Auf­trag­ge­ber mehr kooperieren und bündeln, könnte nicht nur der Ver­fah­rens­auf­wand reduziert werden, sondern der Einkauf würde auch von Men­gen­vor­tei­len profitieren. Die Bündelung kann vor allem über zentrale Be­schaf­fungs­stel­len erfolgen, die für eine Vielzahl öf­fent­li­cher Auf­trag­ge­ber einkaufen. Aufgrund ihrer Größe haben viele zentrale Be­schaf­fungs­stel­len die Ressourcen, um in die personellen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Bedingungen der Beschaffung zu investieren. Sie können für ihre Mit­ar­bei­ten­den Per­spek­ti­ven schaffen, die eine Arbeit in der öf­fent­li­chen Beschaffung langfristig attraktiv machen, und Be­schaf­fungs­pro­zes­se so di­gi­ta­li­sie­ren, dass die Bestellung vieler Stan­dard­pro­duk­te nicht schwieriger ist als Online-Shopping. Zentrale Be­schaf­fungs­stel­len eignen sich deshalb in besonderer Weise als Impulsgeber für In­no­va­tio­nen im öf­fent­li­chen Be­schaf­fungs­we­sen.

Zwar existieren bereits heute zen­tra­li­sier­te Be­schaf­fungs­struk­tu­ren in Deutschland, doch bleibt der Grad an Zen­tra­li­sie­rung hinter dem zurück, was ein modernes Be­schaf­fungs­we­sen braucht. Die von Bund und Ländern am 4. Dezember 2025 be­schlos­se­ne Föderale Mo­der­ni­sie­rungs­agen­da setzt deshalb zu Recht auf die Stärkung zentraler Be­schaf­fungs­stel­len. Der Bund geht voran, gründet eine neue Einkauf GmbH zur Zen­tra­li­sie­rung der IT-Beschaffung und plant einen „Marktplatz Deutschland“ als neue digitale Plattform für den öf­fent­li­chen Einkauf.

Jedoch ist in der Re­form­dis­kus­si­on erstaunlich wenig über die Zen­tra­li­sie­rung bei den Ländern und Kommunen zu hören, obwohl gerade dort Be­schaf­fungs­pro­zes­se deutlich effizienter organisiert werden könnten. Zu oft erfolgt der Einkauf auf diesen Ver­wal­tungs­ebe­nen über kleine und kaum spe­zia­li­sier­te Stellen, die den Her­aus­for­de­run­gen der öf­fent­li­chen Beschaffung kaum gewachsen sind.

Meine Vision für den Staat 2040 ist, dass alle Ver­wal­tungs­ebe­nen in die Mo­der­ni­sie­rung der öf­fent­li­chen Beschaffung einbezogen werden. Dafür braucht es eine föderale Be­schaf­fungs­go­ver­nan­ce, die auf bereits gewachsenen Strukturen aufbaut und die Autonomie der Länder und Kommunen wahren sollte. Es ist deshalb keine neue ver­wal­tungs­über­grei­fen­de „Su­per­be­schaf­fungs­stel­le“ notwendig, sondern ein Netzwerk zentraler Be­schaf­fungs­stel­len, das gemeinsam die großen Her­aus­for­de­run­gen des öf­fent­li­chen Be­schaf­fungs­we­sens angeht: Pro­fes­sio­na­li­sie­rung, Di­gi­ta­li­sie­rung und Zen­tra­li­sie­rung.

Das öffentliche Be­schaf­fungs­we­sen im Jahr 2040 kann deshalb nicht nur Ver­ga­be­rechts­an­wen­dung sein. Be­schaf­fungs­stel­len sollten vielmehr so einkaufen, dass – sei es in der Schule, in der Behörde oder bei der Bahn – die besten Vor­aus­set­zun­gen für die Erfüllung des öf­fent­li­chen Ge­mein­wohl­auf­trags existieren. Dorthin führt kein Weg allein durch Ge­set­zes­än­de­run­gen. Ent­schei­dend sind In­ves­ti­tio­nen in Menschen und Or­ga­ni­sa­ti­on.

Diesen Beitrag haben wir am 30. Juli 2026 in unserem Re:Form-Newsletter versendet. Melde Dich jetzt an und erhalte die neuesten Ausgaben direkt in Dein Postfach.
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