Was wäre, wenn es eine einheitliche Förderplattform für Antragstellung und Antragsbewilligung gäbe?
Arne Schneider, Haushaltsdirektor der Freien und Hansestadt Hamburg
Stellen wir uns vor, es gäbe eine bundesweit einheitliche, digitale Plattform, über die Förderanträge gestellt, bearbeitet und bewilligt werden könnten – unabhängig vom jeweiligen Förderzweck oder der zuständigen Gebietskörperschaft. Im Kulturbereich wurde diese Vision bereits Realität: Gemeinsam mit dem Bund haben wir in Hamburg eine IT-Plattform für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen entwickelt, die während der Corona-Pandemie bundesweit für die Abwicklung von Kultur-Förderprogrammen genutzt wurde. Das Besondere: Die Plattform bildet einen vollständig digitalen End-to-End-Prozess ab – von der Antragstellung über die Bearbeitung und Bewilligung bis hin zur Auszahlung. Auch Kommunikation, Dokumentenmanagement, Widerspruchs- und Rückforderungsprozesse sowie ein umfassendes Berichtswesen sind integriert.
Mittlerweile konnten zwölf verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Anforderungen so erfolgreich abgewickelt werden. Die Plattform hat im operativen Betrieb ihre Vielseitigkeit und Skalierbarkeit unter Beweis gestellt. Einerseits hat sie keine strukturelle oder technische Begrenzung hinsichtlich der Anzahl oder Art der Förderprogramme oder Online-Diensten. Neue Förderprogramme konnten ohne grundlegende Systemanpassungen integriert werden. Andererseits erwies sich auch die technische Architektur als stabil und leistungsfähig – selbst bei hohem Antragsaufkommen. Auch die kumulierte Beantragung mehrerer Förderprogramme beziehungsweise Dienstleistungen konnte innerhalb der bestehenden Prozesse abgebildet werden. Die Erfahrungen mit der Plattform haben gezeigt: Sie kann flexibel an unterschiedliche fachliche Anforderungen angepasst werden und bietet eine tragfähige Grundlage für die Digitalisierung weiterer Verwaltungsverfahren.
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick:
Alle 16 Länder haben die Plattform genutzt.
Zur Verfügung standen Ermächtigungen des Bundes in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.
Im Portal waren 3.259 Veranstaltungsunternehmen mit 11.587 Anwenderinnen und Anwendern registriert.
Es wurden 80.500 Anträge für 1,5 Mio. Veranstaltungen gestellt.
500.000 Dokumente wurden KI-gestützt geprüft.
Die Anträge wurden deutschlandweit von 373 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Behörden, Ämtern und Förderbanken bearbeitet.
Insgesamt wurden 800 Mio. Euro für 45.000 Anträge ausgezahlt.
Was wäre also, wenn wir die Plattform weiter nutzen würden?
Mit einer einheitlichen Förderplattform könnten Kooperationsstrukturen über Ländergrenzen hinweg gestärkt und Entwicklungsaufwände reduziert werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen würden von medienbruchfreien, transparenten und schnellen Verfahren profitieren. Die Verwaltung könnte Ressourcen effizienter einsetzen und ihre digitale Souveränität stärken.
Praktikerinnen und Praktiker empfehlen im Re:Form-ImpulspapierEine neue Fördersystematik für Kommunen darüber hinaus, dass nicht nur die Antragstellung digitalisiert wird, sondern auch alle nachgelagerten Prozesse im Back-End systematisch integriert und weitgehend automatisiert werden. Zielvorstellung ist eine Plattform, die den vollständigen Lebenszyklus eines Förderantrags medienbruchfrei abbildet: Finden, Beraten, Beantragen, Prüfen, Bewilligen, Auszahlen, Nachweisen, Abschließen. Zusammengefasst wäre das ein großer Schritt in Richtung eines modernen, serviceorientierten und digitalen Staates.
Die Bundesregierung sieht dies auch in ihrer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung vor. Konkret, dass der gesamte Förderprozess digital und medienbruchfrei über eine Plattform abgewickelt werden soll. Sie beabsichtigt, dazu ressortübergreifende Strukturen zur Abstimmung eines modularen und konfigurierbaren Ende-zu-Ende-digitalisierten Fördermanagementdienstes zu schaffen. Zudem haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler in ihrer Föderalen Modernisierungsagenda vereinbart, dass der Bund und die Länder durch die Einrichtung von Online-Förderportalen die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung der Förderverfahren bis Ende 2027 ermöglichen. Ziel des Bundes und der Länder ist ein vollständig digitaler Prozess für Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung und Wirkungsmonitoring auf Programmebene.
Ein weiteres Hamburger Beispiel ist INEZ (Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen), das digitale Zuwendungsfachverfahren der Stadt. Damit verfügen wir über ein digitales Zuwendungsportal und ein solch vollständig digitales Zuwendungsmanagement, in denen die medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Zuwendungen möglich ist. Von der Antragstellung über die Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis unterstützt INEZ dabei, Zuwendungsverfahren rechtssicher, transparent und effizient abzuwickeln. Das System bildet den gesamten Prozess ab: von der Erfassung und Prüfung über Bescheiderstellung und Auszahlung bis hin zu Verwendungsnachweisen, Änderungen und Rückforderungen. Alle Prozessschritte greifen nahtlos ineinander und werden revisionssicher dokumentiert.
Dafür setzt INEZ auf standardisierte Prozesse und Dokumente. Das sorgt für einheitliche Abläufe, reduziert den Bearbeitungsaufwand und unterstützt eine rechtssichere sowie effiziente Bearbeitung von Zuwendungsverfahren. Gleichzeitig bleibt genügend Flexibilität, um spezifische Anforderungen gemeinsam zu betrachten und passende Lösungen zu entwickeln. INEZ lässt sich über Schnittstellen mit weiteren Fachverfahren verbinden, beispielsweise für Archivierung, Auszahlungen, Buchungsprozesse oder Berichtswesen. So entstehen durchgängige digitale Prozesse und wertvolle Synergien innerhalb der Verwaltung. In das Zuwendungsfachverfahren INEZ wird aktuell eine KI-Komponente eingeführt, die die Zuwendungssachbearbeitung bei Fragestellungen zum Zuwendungsrecht und zu den Förderrichtlinien unterstützt.
Andere öffentliche Verwaltungen können auf dieser Erfahrung aufbauen, anstatt ein vergleichbares Fachverfahren neu zu entwickeln.