Was wäre, wenn es eine ein­heit­li­che För­der­platt­form für An­trag­stel­lung und An­trags­be­wil­li­gung gäbe?

Arne Schneider, Haus­halts­di­rek­tor der Freien und Hansestadt Hamburg

Stellen wir uns vor, es gäbe eine bundesweit ein­heit­li­che, digitale Plattform, über die För­der­an­trä­ge gestellt, bearbeitet und bewilligt werden könnten – unabhängig vom jeweiligen Förderzweck oder der zuständigen Ge­biets­kör­per­schaft. Im Kul­tur­be­reich wurde diese Vision bereits Realität: Gemeinsam mit dem Bund haben wir in Hamburg eine IT-Plattform für den Sonderfonds des Bundes für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen entwickelt, die während der Corona-Pandemie bundesweit für die Abwicklung von Kultur-För­der­pro­gram­men genutzt wurde. Das Besondere: Die Plattform bildet einen vollständig digitalen End-to-End-Prozess ab – von der An­trag­stel­lung über die Bearbeitung und Bewilligung bis hin zur Auszahlung. Auch Kom­mu­ni­ka­ti­on, Do­ku­men­ten­ma­nage­ment, Wi­der­spruchs- und Rück­for­de­rungs­pro­zes­se sowie ein umfassendes Be­richts­we­sen sind integriert.

Mitt­ler­wei­le konnten zwölf ver­schie­de­ne För­der­pro­gram­me mit un­ter­schied­li­chen An­for­de­run­gen so erfolgreich abgewickelt werden. Die Plattform hat im operativen Betrieb ihre Viel­sei­tig­keit und Ska­lier­bar­keit unter Beweis gestellt. Einerseits hat sie keine struk­tu­rel­le oder technische Begrenzung hin­sicht­lich der Anzahl oder Art der För­der­pro­gram­me oder Online-Diensten. Neue För­der­pro­gram­me konnten ohne grund­le­gen­de Sys­tem­an­pas­sun­gen integriert werden. An­de­rer­seits erwies sich auch die technische Architektur als stabil und leis­tungs­fä­hig – selbst bei hohem An­trags­auf­kom­men. Auch die kumulierte Beantragung mehrerer För­der­pro­gram­me be­zie­hungs­wei­se Dienst­leis­tun­gen konnte innerhalb der bestehenden Prozesse abgebildet werden. Die Erfahrungen mit der Plattform haben gezeigt: Sie kann flexibel an un­ter­schied­li­che fachliche An­for­de­run­gen angepasst werden und bietet eine tragfähige Grundlage für die Di­gi­ta­li­sie­rung weiterer Ver­wal­tungs­ver­fah­ren.

 

Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick:

  • Alle 16 Länder haben die Plattform genutzt.

  • Zur Verfügung standen Er­mäch­ti­gun­gen des Bundes in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

  • Im Portal waren 3.259 Ver­an­stal­tungs­un­ter­neh­men mit 11.587 An­wen­de­rin­nen und Anwendern registriert.

  • Es wurden 80.500 Anträge für 1,5 Mio. Ver­an­stal­tun­gen gestellt.

  • 500.000 Dokumente wurden KI-gestützt geprüft.

  • Die Anträge wurden deutsch­land­weit von 373 Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­te­rin­nen und -mit­ar­bei­tern in Behörden, Ämtern und För­der­ban­ken bearbeitet.

  • Insgesamt wurden 800 Mio. Euro für 45.000 Anträge ausgezahlt.

 

Was wäre also, wenn wir die Plattform weiter nutzen würden?

Mit einer ein­heit­li­chen För­der­platt­form könnten Ko­ope­ra­ti­ons­struk­tu­ren über Län­der­gren­zen hinweg gestärkt und Ent­wick­lungs­auf­wän­de reduziert werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Kommunen würden von me­di­en­bruch­frei­en, trans­pa­ren­ten und schnellen Verfahren profitieren. Die Verwaltung könnte Ressourcen effizienter einsetzen und ihre digitale Sou­ve­rä­ni­tät stärken.

Prak­ti­ke­rin­nen und Praktiker empfehlen im Re:Form-Im­puls­pa­pierEine neue För­der­sys­te­ma­tik für Kommunen darüber hinaus, dass nicht nur die An­trag­stel­lung di­gi­ta­li­siert wird, sondern auch alle nach­ge­la­ger­ten Prozesse im Back-End sys­te­ma­tisch integriert und weitgehend au­to­ma­ti­siert werden. Ziel­vor­stel­lung ist eine Plattform, die den voll­stän­di­gen Le­bens­zy­klus eines För­der­an­trags me­di­en­bruch­frei abbildet: Finden, Beraten, Beantragen, Prüfen, Bewilligen, Auszahlen, Nachweisen, Abschließen. Zu­sam­men­ge­fasst wäre das ein großer Schritt in Richtung eines modernen, ser­vice­ori­en­tier­ten und digitalen Staates.

Die Bun­des­re­gie­rung sieht dies auch in ihrer Mo­der­ni­sie­rungs­agen­da für Staat und Verwaltung vor. Konkret, dass der gesamte För­der­pro­zess digital und me­di­en­bruch­frei über eine Plattform abgewickelt werden soll. Sie be­ab­sich­tigt, dazu res­sort­über­grei­fen­de Strukturen zur Abstimmung eines modularen und kon­fi­gu­rier­ba­ren Ende-zu-Ende-di­gi­ta­li­sier­ten För­der­ma­nage­ment­diens­tes zu schaffen. Zudem haben die Re­gie­rungs­chefin­nen und Re­gie­rungs­chefs der Länder und der Bun­des­kanz­ler in ihrer Föderalen Mo­der­ni­sie­rungs­agen­da vereinbart, dass der Bund und die Länder durch die Einrichtung von Online-För­der­por­ta­len die durchgängig digitale und me­di­en­bruch­freie Beantragung und Bearbeitung der För­der­ver­fah­ren bis Ende 2027 ermöglichen. Ziel des Bundes und der Länder ist ein vollständig digitaler Prozess für An­trags­prü­fung, Bewilligung, Auszahlung, Ver­wen­dungs­nach­weis­prü­fung und Wir­kungs­mo­ni­to­ring auf Pro­gramm­ebe­ne.

Ein weiteres Hamburger Beispiel ist INEZ (Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen), das digitale Zu­wen­dungs­fach­ver­fah­ren der Stadt. Damit verfügen wir über ein digitales Zu­wen­dungs­por­tal und ein solch vollständig digitales Zu­wen­dungs­ma­nage­ment, in denen die me­di­en­bruch­freie Beantragung und Bearbeitung von Zuwendungen möglich ist. Von der An­trag­stel­lung über die Bewilligung bis zum Ver­wen­dungs­nach­weis unterstützt INEZ dabei, Zu­wen­dungs­ver­fah­ren rechts­si­cher, transparent und effizient abzuwickeln. Das System bildet den gesamten Prozess ab: von der Erfassung und Prüfung über Be­schei­der­stel­lung und Auszahlung bis hin zu Ver­wen­dungs­nach­wei­sen, Änderungen und Rück­for­de­run­gen. Alle Pro­zess­schrit­te greifen nahtlos ineinander und werden re­vi­si­ons­si­cher do­ku­men­tiert.

Dafür setzt INEZ auf stan­dar­di­sier­te Prozesse und Dokumente. Das sorgt für ein­heit­li­che Abläufe, reduziert den Be­ar­bei­tungs­auf­wand und unterstützt eine rechts­si­che­re sowie effiziente Bearbeitung von Zu­wen­dungs­ver­fah­ren. Gleich­zei­tig bleibt genügend Fle­xi­bi­li­tät, um spezifische An­for­de­run­gen gemeinsam zu betrachten und passende Lösungen zu entwickeln. INEZ lässt sich über Schnitt­stel­len mit weiteren Fach­ver­fah­ren verbinden, bei­spiels­wei­se für Ar­chi­vie­rung, Aus­zah­lun­gen, Bu­chungs­pro­zes­se oder Be­richts­we­sen. So entstehen durch­gän­gi­ge digitale Prozesse und wertvolle Synergien innerhalb der Verwaltung. In das Zu­wen­dungs­fach­ver­fah­ren INEZ wird aktuell eine KI-Komponente eingeführt, die die Zu­wen­dungs­sach­be­ar­bei­tung bei Fra­ge­stel­lun­gen zum Zu­wen­dungs­recht und zu den För­der­richt­li­ni­en unterstützt.

Andere öffentliche Ver­wal­tun­gen können auf dieser Erfahrung aufbauen, anstatt ein ver­gleich­ba­res Fach­ver­fah­ren neu zu entwickeln.

Diesen Beitrag haben wir am 1. Oktober 2026 in unserem Re:Form-Newsletter versendet. Melde Dich jetzt an und erhalte die neuesten Ausgaben direkt in Dein Postfach.
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