Mehrheiten wechseln, der Auftrag bleibt. Und jetzt?

Doreen Denstädt, Mit­grün­de­rin von Verwaltung für Demokratie e.V. sowie ehemalige Thüringer Ministerin, und Julia Kümper, Vorsitzende von Verwaltung für Demokratie e.V. sowie Füh­rungs­kraft in einer Kom­mu­nal­ver­wal­tung

Social Media, Newsletter, Fernsehen, Zeit­schrif­ten. Alle voll mit noch einem Hot Take zur Wahl in Sachsen-Anhalt. Und jetzt? Noch ein Hot Take von uns? Nein.

Für uns immer schon ein roter Faden bei den Gedanken zum Staat von Morgen: im Mittelpunkt steht der Mensch. Die Kolleg:innen in Sachsen-Anhalt. Auf Landesebene, in den Kommunen, in den nach­ge­ord­ne­ten Behörden, in den Bun­des­be­hör­den mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Die Demokrat:innen vor Ort, denen unsere volle Solidarität gehört. Die nicht wissen, was die nächsten Stunden, Tage, Wochen für neue Hot Takes um die Ecke kommen. Die nicht wissen, wer zukünftig die Hausspitze politisch besetzen wird. Die eine Ahnung haben, was sie erwartet. Die mög­li­cher­wei­se die un­ter­schied­li­chen Szenario-Auf­be­rei­tun­gen bei­spiels­wei­se von der Amadeu Antonio Stiftung oder vom Ver­fas­sungs­blog kennen. Die sich mög­li­cher­wei­se fragen, ob ihre Kolleg:innen mit ihnen gemeinsam die frei­heit­li­che-de­mo­kra­ti­sche Grund­ord­nung (fdGO) schützen und verteidigen, oder jede Anweisung ohne Rückfrage umsetzen.

Die grund­sätz­li­che Frage bleibt: Was ist für Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ten­de hand­lungs­lei­tend, wenn sich politische Mehrheiten und politische Aufträge verändern? Eine Antwort findet sich im Grundgesetz: Die Verwaltung sorgt dafür, dass Gesetze und rechtmäßig gesetzte politische Ziele tatsächlich umgesetzt werden. Das Grundgesetz fasst diese Ordnung in Artikel 20 zusammen. Alle Staats­ge­walt geht vom Volke aus. Sie wird durch die Ge­setz­ge­bung, die voll­zie­hen­de Gewalt und die Recht­spre­chung ausgeübt. Für die Verwaltung als Teil der voll­zie­hen­den Gewalt ist dabei ein Satz besonders wichtig: Sie ist an Gesetz und Recht gebunden. Das bedeutet zweierlei.

Eine Verwaltung kann nicht selbst entscheiden, welche de­mo­kra­tisch le­gi­ti­mier­te Politik ihr gefällt und welche nicht. Neue politische Schwer­punk­te umzusetzen, gehört zu ihrer Aufgabe, soweit diese rechtmäßig sind und in ihre Zu­stän­dig­keit fallen. Umgekehrt macht auch ein politischer Auftrag nicht automatisch jedes Ver­wal­tungs­han­deln rechtmäßig. Die Verwaltung handelt innerhalb der Grenzen, die Verfassung und Gesetze vorgeben. Die Werte von Ver­wal­tungs­han­deln sind zu­sam­men­ge­fasst in der fdGO, unter anderem durch Men­schen­wür­de, Rechtsstaat- und De­mo­kra­tie­prin­zip. Und zwar sehr konkret für Beamt:innen mit einer per­sön­li­chen Ver­ant­wor­tung,die sich aus § 33 Be­am­ten­sta­tus­ge­setz und § 36 Be­am­ten­sta­tus­ge­setz ergibt:

  • Verwaltung dient allen Menschen, „nicht einer Partei“: Sie muss die Chan­cen­gleich­heit der Parteien im Wettbewerb wahren, häufig verkürzt als par­tei­po­li­ti­sche Neutralität benannt, sich zur fdGO bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
  • abstrakte Rechts­bin­dung als in­di­vi­du­el­le Pflicht: Beamt:innen tragen für die Recht­mä­ßig­keit ihrer dienst­li­chen Handlungen persönliche Ver­ant­wor­tung. Haben sie Bedenken gegen die Recht­mä­ßig­keit einer dienst­li­chen Anordnung, müssen sie diese auf dem vor­ge­se­he­nen Dienstweg geltend machen – sie re­mons­trie­ren.
 

Das ist kein Recht, politische Ent­schei­dun­gen nach per­sön­li­cher Überzeugung zu akzeptieren oder abzulehnen sondern eine Pflicht zum recht­mä­ßi­gen Handeln. Die ent­schei­den­de Kategorie ist nicht politische Zustimmung, sondern Recht­mä­ßig­keit. Diese Un­ter­schei­dung ist essentiell für unsere in­di­vi­du­el­le Hand­lungs­si­cher­heit. Der gestaltende Staat braucht ent­spre­chend ein festes Fundament. Re:Form fragt danach, wie wir einen Staat schaffen, der gestaltet, statt nur verwaltet: wir­kungs­ori­en­tier­ter, hand­lungs­fä­hi­ger, ko­ope­ra­ti­ver, näher an den Menschen und getragen von fähigem Personal.

Basierend auf den vorherigen Aus­füh­run­gen ist spätestens jetzt relevant: Ein ge­stal­ten­der Staat muss auch ein fdGO-fester Staat sein. Staats­mo­der­ni­sie­rung ist mehr als Di­gi­ta­li­sie­rung und Bü­ro­kra­tie­ab­bau. Wir können Anträge schneller bearbeiten, Register vernetzen und Prozesse au­to­ma­ti­sie­ren. Wir können Zu­stän­dig­kei­ten neu ordnen und Be­richts­pflich­ten reduzieren. All das ist notwendig. Aber ein de­mo­kra­ti­scher Staat muss nicht nur funk­tio­nie­ren. Ent­schei­dend ist auch, wie und mit welcher Haltung er funk­tio­niert.

Und jetzt? Was können wir machen? Wir können überlegen, wo uns Kolleg:innen aus Sachsen-Anhalt begegnen. Wo und wie wir solidarisch sein können. Wo wir nachfragen können, was gebraucht wird. Wir können solidarisch bleiben, auch wenn wir Ab­wehr­re­ak­tio­nen erfahren. Denn wir stehen gemeinsam für die fdGO und lassen uns nicht vereinzeln.

 

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Diesen Beitrag haben wir am 10. September 2026 in unserem Re:Form-Newsletter versendet. Melde Dich jetzt an und erhalte die neuesten Ausgaben direkt in Dein Postfach.
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