Wie ein Umsetzungslabor zum Wegbereiter für lernende Gesetzgebung wird
Katherin Wagenknecht, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Ricarda Pätzold, Deutsches Institut für Urbanistik, und Thomas Spinrath, Bauwende Allianz bei ProjectTogether
Das im Oktober beschlossene „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, besser als „Bau-Turbo“ bekannt, verändert in einem klar umrissenen Teilbereich die etablierte Praxis des Bauplanungsrechtes in Deutschland: Die erstmalig angewendete Experimentierklausel ermöglicht den Kommunen, zum Zweck des Wohnungsbaus von Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen. So sollen Wohnungsbauvorhaben - zunächst zeitlich begrenzt bis Ende 2030 - schneller und flexibler genehmigt werden können. Die Gesetzesänderung rief erwartungsgemäß sehr unterschiedliche Reaktionen hervor: von großen Hoffnungen, dass Baugenehmigungen nun erheblich schneller und einfacher erteilt werden würden, bis hin zu Mahnungen vor den Konsequenzen des radikalen Bruchs in den Planungs- und Beteiligungsverfahren. Vor allem aber stellte das neue Gesetz Kommunen vor große Unsicherheiten, was die neuen Regelungen konkret vor Ort bedeuten. „Das hat ganz schön was durcheinander gewirbelt“, war in Bezug auf lang eingeübte Prozesse aus vielen kommunalen Verwaltungen im Herbst zu hören. Die intensiven und auch kontroversen Debatten im Vorfeld der Gesetzesänderung wiesen auf die Erforderlichkeit einer Begleitung der Einführung hin. Deshalb haben sich im Herbst die Bauwende Allianz, ProjectTogether, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) zusammengeschlossen und ein Format geschaffen, was bis dato einmalig in Deutschland ist: das Umsetzungslabor für den Bau-Turbo. Es unterstützt Kommunen dabei, die neuen Spielräume der Experimentierklausel gezielt und wirksam zu nutzen, mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum schneller, ökologisch und sozial verantwortlich zu realisieren. Von November 2025 bis April 2026 haben wir eine Plattform etabliert, über die sich Kommunalmitarbeitende, Lokalpolitiker:innen, Planende und Vorhabenträger:innen aus allen Regionen Deutschlands mit der Landes- und Bundesebene vernetzen und ihre Erfahrungen austauschen können. In digitalen und in Präsenzformaten wurden gemeinsam offene rechtliche Fragen identifiziert, Formulierungen für Grundsatzbeschlüsse und Leitplanken ausgetauscht, Ideen für effektivere Prozessabläufe weitergeben und erste Anwendungsfälle diskutiert. Das Wissen, welches in den Formaten entstand, haben wir auf einer interaktiven Online-Plattform gebündelt und in Arbeitshilfen für Kommunen aufbereitet. Der Bau-Turbo gibt Kommunen und Bauherren neue Spielräume. Das Zustimmungserfordernis der Kommune zeugt von der Einschätzung, dass über die bauliche Entwicklung vor Ort diskutiert und entschieden werden muss. Diesem Grundsatz musste auch das Umsetzungslabor gerecht werden. Es ging nicht allein um Fragestunden, in der Kommunen ihre rechtlichen Unsicherheiten äußern und für alle Fragen immer direkt eine Antwort von Bund und Ländern bekommen. Vielmehr hat das Umsetzungslabor einen Raum geschaffen, in denen Kommunen untereinander, aber auch gemeinsam und auf Augenhöhe mit dem Bund die besten Lösungen finden können. Das war für manche Teilnehmende zunächst ungewohnt. O-Töne zeigen aber auch, dass viele Kommunen Lust bekommen haben, sich auf diese neue Arbeitsweise einzulassen: Das Umsetzungslabor habe die „Vernetzung gefördert, Ideenfindung gestärkt und Mut gemacht, Lösungen zu erarbeiten“. Ein Teilnehmer postete nach einem Format: „Lasst uns dieses gemeinsame Experiment annehmen – neugierig, entschlossen und mit dem Anspruch, Verantwortung zu übernehmen.“ Das Umsetzungslabor für den Bau-Turbo versteht die Experimentierklausel als lernendes Gesetz. So konnten Kommunen im Umsetzungslabor erste Praxiserfahrungen unmittelbar an die gesetzesvorbereitende Instanz zurückzuspielen. Damit können bereits gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse früher für folgende Anpassungen des Baugesetzbuches berücksichtigt werden. Der Austausch zwischen den föderalen Ebenen ist hierbei nicht allein im rein institutionellen Sinne gedacht: Es macht für die Praxis der Gesetzgebung einen erheblichen Unterschied, wenn die Referent:innen, die Entwürfe schreiben, und auch die Leitung eines Ministeriums in den direkten, persönlichen Austausch mit denjenigen kommen, die für die Implementierung vor Ort sorgen. Diesen Austausch hat das Umsetzungslabor ermöglicht: nahbar, offen und konstruktiv-kritisch. Damit das gelingen konnte, haben wir sehr verschiedene Formate für das Umsetzungslabor entwickelt- vom Auftakt in Berlin mit 150 Menschen vor Ort und knapp 2.000 digital zugeschalteten Personen aus ganz Deutschland, über mehrere digitale Fachaustausche, in denen jeweils rund 800 Teilnehmende an den ersten Praxiserfahrungen und guten Lösungen von Kommunen teilhaben konnten, bis zum Forum in Kassel. Dort kamen über drei Tage hinweg 50 Personen aus Kommunen, Bund, Ländern und Planungsbüros mit dem Ziel zusammen, in Arbeitsgruppen Anwendungsstrategien zu erarbeiten, die im Anschluss über die Plattform mit allen Kommunen in Deutschland geteilt werden konnten. Zu dieser Haltung des Umsetzungslabors hat auch beigetragen, dass wir als Kooperationspartner:innen auf Augenhöhe die Formate miteinander gestaltet und unsere komplementären Kompetenzen eingebracht haben: von der zivilgesellschaftlichen Mobilisierungskraft der Bauwende Allianz, über die stadtplanerischen und juristischen Fachkompetenzen des Difu und des BMWSB. Damit das Wissen der ersten sechs Monate weiter vertieft und die Umsetzung weiter beforscht werden kann, begleitet das Difu, als wissenschaftlicher Partner des Umsetzungslabors, in den nächsten drei Jahren Modellkommunen bei der Anwendung des Bau-Turbos. Mit dem Umsetzungslabor haben wir vorgemacht, wie Umsetzung und lernende Gesetzgebung, sprich „learning by doing” Hand in Hand gehen können. Am Ende der sechs Monate steht von den Mitwirkenden aller föderalen Ebenen der große Wunsch: Ähnliche Formate brauchen wir auch schon in der Entstehung von Gesetzen. Damit das Wissen der Umsetzenden nicht erst nach Beschluss, sondern direkt von Beginn an die Gestaltung von Gesetzen einfließen und damit deren Wirkkraft vergrößern kann.
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