Erschienen im Table.Forum Staats­re­form am 23. Januar 2025

Wie wäre es, Ge­setz­ge­bung an einen Praxis- und Fiskal-Check in den Kommunen zu binden?

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Susanne Baer, LL.M., Ver­fas­sungs­rich­te­rin a. D. und Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin

Die Kommunen sind der Ort, an dem Staat und Demokratie erlebbar werden. Wir sollten sie im Zuge einer umfassenden und notwendigen Staats­re­form stärken. Das Grundgesetz weist den Weg. Ein Vorschlag: auf lokaler Ebene, wie beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt üblich, die Amtszeiten begrenzen. Das schafft mehr Konsens und fördert den Mut, das Neue zu wagen.

Überall ist Krise. Die Kriege, die Bildung, die Wirtschaft, eine marode In­fra­struk­tur, das Klima dramatisch schlecht. Auch dem Rechtsstaat geht es nicht gut: Gerichte sind schlecht aus­ge­stat­tet, es entstehen Ge­rech­tig­keits­lü­cken; zur Verwaltung fällt vielen nur „Bü­ro­kra­ti­sie­rung“ ein. Die Demokratie ist zwar als Re­gie­rungs­form gewollt, aber es gibt ein ge­fähr­li­ches „De­mo­kra­tie­de­fi­zit“, und „der Gesetzgeber“ wird als elitär denunziert, als übergriffig oder überfordert wahr­ge­nom­men.

Seit Jahren soll sich das ändern, und jetzt ist höchste Zeit. Auch deshalb rufen viele nach einer grund­le­gen­den Staats­re­form. Ohne sie ist jede noch so gute Politik – ob bei Bildung, Gesundheit oder Energie – nicht umsetzbar. Oder genauer: Ohne einen grund­le­gen­den Wandel, vor allem in der Verwaltung, wo Menschen dem Staat vor Ort begegnen, wo der Staat erfahrbar sein muss, funk­tio­nie­ren sollte, spürbar wird, werden sich Krisen vertiefen, nicht aber lösen lassen.

Der de­mo­kra­ti­sche Rechtsstaat passiert vor Ort, lokal, jeden Tag – vor allem in den Kommunen. Hier werden Probleme deutlich, aber hier wird auch Veränderung sofort sichtbar, denn in den Kommunen wird staatliches Handeln erlebt. Wenn der Staat hier nicht mehr funk­tio­niert, wird es gefährlich. Wie wäre es also, wenn wir in den Kommunen dafür sorgen, dass mehr Menschen mitreden können und Mut belohnt wird, um etwaigen Reformstau zu überwinden?

Das Grundgesetz gibt uns – in großem Einklang mit den Lan­des­ver­fas­sun­gen – mit, worum es in der Sache geht. Men­schen­wür­de, Freiheit, Gleichheit, im „de­mo­kra­ti­schen und sozialen Bundesstaat“, in dem auch Mehrheiten an die Verfassung gebunden sind (Artikel 20) , in Europa (Artikel 23) dem Frieden der Welt zu dienen (Präambel). Das ist wunderbar. Aber es ist nicht alles. Es gibt im Grundgesetz auch den Artikel 28, der von den Gemeinden handelt. Dort spielt die Musik. Dort zeigt sich, was der Staat leistet, dort leben wir, dort muss die rechts­staat­li­che Demokratie funk­tio­nie­ren. Und dort lässt sich etwas tun.

Wie wäre es also, die Kommunen prominenter zu machen? Artikel 28 ist schon jetzt wegweisend, indem er lokale Demokratie aus­drück­lich eu­ro­päi­siert, denn es dürfen auch EU-Angehörige wählen und gewählt werden. Die Idee dahinter: Wer hier lebt, kann und soll sich einbringen, denn erst das ist lebendige Demokratie.

Wie wäre es also, lokal tatsächlich alle zu beteiligen, die vor Ort sind – nicht ganz kurz, sondern dauerhaft, die bleiben wollen und beitragen zu dem, was dann auch Heimat ist, und noch dazu wirklich chan­cen­gleich, auch mit Blick auf das Geschlecht? Wie ließen sich Kommunen außerdem nicht nur formal zu­sam­men­bin­den, sondern lö­sungs­ori­en­tier­te Netzwerke fördern, als Tech­nik­re­gi­on, als Pharma-Nest, als Urlaubs-Hub und ähnliche Zu­kunfts­zo­nen? Wie wäre es darüber hinaus, diese lokal starken, aktiv getragenen Kommunen in der Bun­des­po­li­tik sichtbarer zu machen, in einem erweiterten Bundesrat und durch neue Formen der Beteiligung an Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren?

Unsere Demokratie ist veränderbar, und Veränderung tut not, um sie zu bewahren. Wer in der Gemeinde wählen und gewählt werden kann, hat de­mo­kra­ti­sche Er­folgs­er­leb­nis­se, im Wir, im Miteinander. Wenn wirklich alle gefragt und dabei sind, die in der Gemeinde leben, könnte das dazu beitragen, Blockaden zu durch­bre­chen.

Und es geht noch mehr. Schon jetzt sieht Artikel 28 vor, dass Gemeinden das Recht haben, ihre An­ge­le­gen­hei­ten in eigener Ver­ant­wor­tung zu regeln; tatsächlich ersticken sie aber oft daran, vor allem Vorgaben aus Bund und Ländern umsetzen zu müssen, in bisher engen fi­nan­zi­el­len Rahmen. Das führt Kommunen bis zur Insolvenz, und es fehlt ihnen dann nicht an Ideen, sondern an aus­rei­chen­den Mitteln. Wie wäre es also, Ge­setz­ge­bung zwingend an einen Praxis-Check und einen Fiskal-Check in den Kommunen zu binden?

In den Kommunen selbst sind viele engagiert, und ihre Ideen sollten wir beherzter aufgreifen. Eine weitere kommt aus dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, nicht als Ent­schei­dung, sondern als Erfahrung damit, wie es arbeitet. Als Gericht, das über die Grundlagen unseres Zu­sam­men­le­bens in immer wieder neuen Konflikten entscheidet, muss „Karlsruhe“ Tradiertes hin­ter­fra­gen und den Mut haben, neue Wege zu eröffnen, um neuen Her­aus­for­de­run­gen begegnen zu können.

In den An­fangs­jah­ren waren das Ent­schei­dun­gen zur Mei­nungs­frei­heit und zur Gleich­be­rech­ti­gung, später zum Datenschutz und zur Demokratie, auch in Europa. Im März 2021 war es die Ent­schei­dung zum Klimaschutz: Der Gesetzgeber muss, so der Erste Senat, nicht nur aktuell vorhandene Interessen be­rück­sich­ti­gen und ausgleichen, sondern auch an die Freiheit der nach­fol­gen­den Ge­ne­ra­tio­nen denken. Da hat das Gericht eine Tür zur Zukunft aufgemacht. Nicht zufällig, sondern divers zu­sam­men­ge­setzt und in aufwändigen Verfahren. So löst es bestenfalls Blockaden der in Wahl­pe­ri­oden kurz­fris­ti­ger und nationaler tickenden Politik. Wie kann das auch andernorts gelingen?

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist für solche Impulse erdacht worden; es ist dafür konstruiert. Wie wäre es also, auch für andere Ämter eine begrenzte Amtszeit einzuführen, gerade in den Kommunen? Im Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt beträgt sie zwölf Jahre und es gibt keine Wiederwahl. Das fördert die gemeinsame Arbeit am Konsens; das lässt Raum für den er­for­der­li­chen Mut, notfalls zu in­ter­ve­nie­ren. Man muss miteinander gut auskommen, sich aber nirgendwo beliebt machen; die Arbeit an der Sache steht im Vordergrund, nicht der Verbleib im Amt. Ließe sich daraus für eine Demokratie lernen, die Krisen bewältigen muss, indem sie auch un­ge­wöhn­li­che Lösungswege beschreitet, die, wie die Beratungen im Ver­fas­sungs­ge­richt, konstruktiv funk­tio­niert, nicht po­la­ri­sie­rend?

Klar ist: Das deutsche Grundgesetz ist auch deshalb ein Ex­port­schla­ger, weil ein un­ab­hän­gi­ges Gericht mit nicht lebenslang ernannten Rich­te­rin­nen und Richtern in aufwändigen Verfahren vormacht, dass in großen Kon­tro­ver­sen sachlicher Konsens zu finden ist. Es setzt Urteile gegen Vorurteile. Nur so kann es eben auch politische Blockaden lösen. Wie wäre es also, ein kleines Stück Ver­fas­sungs­ge­richt in die Kommunen zu bringen? Nicht ganz so streng, aber: Die Amtszeit begrenzen, mit höchstens einer Wiederwahl? Ließe sich so auch über das Be­rufs­be­am­ten­tum auf Lebenszeit, die Laufbahn- und Be­sol­dungs­struk­tu­ren nochmals kritisch nachdenken, für mehr Mut und mehr Pro­jekt­ar­beit gerade im öf­fent­li­chen Dienst, als Dienst an den öf­fent­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten, die uns alle etwas angehen? Wichtig wäre, dass Menschen Neues wagen und mit der Umsetzung beginnen können, aber das muss ermöglicht werden, und dann müssen auch mal Neue ran. Also: kein Abo aufs Amt, nirgends?

Begrenzte Amtszeit, nur eine Wiederwahl – das könnte bedeuten, län­ger­fris­ti­ge Ziele zu setzen, in breiter Einigkeit, aber auch innovative Schritte gehen zu können, ganz praktisch, vor Ort. In den Kommunen wird es spürbar, auf sie kommt es an. Jedenfalls wird die Arbeit miteinander am Konsens dringend gebraucht. Eine lebendige, kommunale Demokratie kann viel leisten. Da braucht es Mut, kein Abo aufs Amt. Es könnte ja sein, dass sich dann etwas bewegt.

 

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